Startgelderstattung
Startgelderstattung für die Teilnahme bei Meisterschaften.
Auf Antrag des Vorstandes hat die Mitgliederversammlung am 28. März 2012 beschlossen, die Leistungsförderkriterien so zu ändern, dass das Startgeld für die Teilnahme an Meisterschaften (HLV, DLV, Süddeutsche oder internationale Meisterschaften) künftig unabhängig von der Zeit / Platzierung ALLEN Spiridon-Finishern erstattet wird.
Bezüglich der Marathon-Meisterschaften bleibt es bei den Förderkriterien (ENTWEDER über die Zeit: 2:50 bei den Männern, 3:15 bei den Frauen, erzielt im Vorjahr, im laufenden Jahr oder beim Meisterschaftswettkampf selbst ODER über die Platzierung (Plätze 1 bis 3 (einzeln oder als Mannschaft) der Gesamt- oder Altersklassenwertung; in der Einzelwertung (gesamt und AK), bei den Deutschen Meisterschaften zusätzlich die Plätze 4 und 5).
Für den Triathlonbereich wurde ebenfalls eine Abänderung der Förderkriterien beschlossen: Hier wird einer Mannschaft, die bei einer Liga des HTV oder DTV startet, nachträglich die Startgebühr für jeden Wettkampf und jedes Team-Mitglied erstattet, wenn die Mannschaft am Ende der Liga-Saison einen Platz unter den ersten 50 % der teilnehmenden Liga-Mannschaften ihrer Liga errungen hat.
Im Newsletter vom 22.02.2024 wurde dies um folgende Klarstellung für Meisterschaften des DLV oder HLV, Süddeutsche oder Internationale Meisterschaften erweitert:
Tritt ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin nicht zum Meisterschaftswettkampf an, so erlischt der Anspruch auf Startgelderstattung. Die Wettkampfgebühren sind in diesem Fall selbst zu tragen. Sollte die Meldung über LaNet3 oder LADV erfolgt sein, wird der Verein dies dem Teilnehmer / der Teilnehmerin in Rechnung stellen.
Die Förderkriterien für die Teilnahme von Mannschaften an Ligawettkämpfen des HTV oder DTV werden aufgrund geänderter Zahlungsregelungen des Verbands gemäß der bisherigen Praxis neu formuliert:
- Der Verein streckt die kompletten Startgelder zu Beginn der Saison vor.
- Der Verein übernimmt pro Mannschaft die Hälfte des Saisonstartgeldes, wenn eine Mannschaft am Saisonende in der oberen Tabellenhälfte landet.
- Für Podestplätze schüttet der Verband in der Regel Siegprämien aus. Diese werden auf das Vereinskonto gezahlt, wenn die Mannschaft bei der Siegerehrung den Berechtigungsschein entgegennimmt und dieser vom Verein beim Verband eingereicht wird. Siegprämien gehen in einen imaginären Team-Topf und werden den Teams auf den nach Saisonende an den Verein zurück zu zahlenden Beitrag angerechnet.
- Alle gemeldeten Mannschaften werden gemeinsam betrachtet und sind ein großes Team, das gemeinsam in einen Topf wirtschaftet.
- Nach dem Ende der Saison werden die verbliebenen, von den Startern zu zahlenden Gelder, vom Verein den Startern in Rechnung gestellt.
Bitte vorzugsweise den Erstattungsantrag als PDF speichern und mit einen digitalen Buchungsbeleg an die Email-Adresse
oder
diesen Erstattungsantrag ausdrucken und zusammen mit dem Buchungsbeleg für die Startgebühr im Original an folgende Adresse schicken:
Spiridon Frankfurt e.V.
Postfach 70 09 36
60559 Frankfurt am Main
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