Vereinsbus
Der Bus
Der Bus
Der Vereinsbus ist ein VW Crafter mit neun Sitzen und ausreichend Stauraum. Der Bus ist dafür gedacht, dass man damit zusammen zu Meisterschaften, Tria Liga Wettbewerben oder zu anderen sportlichen Veranstaltungen fahren kann. Ralph Urban hat sich freundlicherweise bereit erklärt den Bus zu verwalten. Das bedeutet, dass man ihn bei Ralph, der in Eckenheim wohnt, bekommen kann und ihn auch dorthin wieder zurück bringen muss. Die wichtigsten Spielregeln für die Nutzung des Busses in Stichworten:
Wer kann ihn benutzen
Zur Fahrt zu HLV/DLV und HTV/DTU Meisterschaften bzw. Ligawettbewerben. Zu Vereinsveranstaltungen, wenn diese vom Vorstand genehmigt wurden. Da ist ausdrücklich Kreativität gefragt. An was ist dabei gedacht: Man kann zu Lauf- oder Triaveranstaltungen fahren, man kann eine Laufgruppe bei einem langen Lauf von Punkt zu Punkt abholen oder für eine größere Gruppe Kleidung für danach transportieren, man kann zum Skilanglauf als Gruppe oder ähnlichem fahren.
Wer kann das Auto fahren
Jeder, der über 25 Jahre ist (so unsere Versicherungsbedingungen) und über einen normalen Führerschein Klasse 3 verfügt. Trotzdem aufpassen: Das Auto ist ganz schön groß !
Was kostet das?
Bei Meisterschaften und Liga Wettbewerben nichts, bei vom Vorstand genehmigten Veranstaltungen auch nichts oder nur den Diesel. Wer schuldhaft Schäden verursacht, muss diese natürlich ersetzen. Wir haben eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen mit 500 € Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Die Anmeldung zur Benutzung erfolgt über das unten stehende Formular. Meisterschaften und Tria Liga Wettkämpfe haben immer Vorrang, aber auch die müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin angemeldet sein, damit der Vorrang wirksam ist.
Reservierungsanfrage für den Vereinsbus
Benutzungsordnung
Spiridon Vereinsbus-Benutzungsordnung
§1 Zweck
Die Überlassung des Vereinsbusses dient dem Zweck, dass die satzungsmäßige Förderung des Ausdauersports, insbesondere Laufen, Duathlon und Triathlon, aber auch bspw. Skilanglauf dadurch gefördert wird, dass die Mobilität von Gruppen im Verein durch die Bereitstellung des Kleinbusses verbessert wird. Ein weiterer Zweck des Kleinbusses besteht in der logistischen Unterstützung der Laufveranstaltungen von Spiridon Frankfurt e.V.
§ 2 Benutzungsberechtigte
(1) Zur Nutzung berechtigt sind Spiridon Mitglieder nach näherer Maßgabe dieser Benutzungsordnung, wenn sie über einen für dieses Fahrzeug gültigen Führerschein verfügen, eine Gruppe von im geringsten Fall drei Personen, optimalerweise mindestens 5 Personen sind und soweit sie das Fahrzeug fahren mindestens 25 Jahre (wegen Versicherungsschutz) am Tag der Benutzung sind.
(2) Von den nach Abs. 1 Berechtigten kann der Kleinbus genutzt werden
1. für Fahrten zu und von Meisterschaften und Veranstaltungen der Triathlon Liga und
2. für alle Vereinsveranstaltungen, die vom Vorstand genehmigt wurden und
3. zur privaten Nutzung, vorzugsweise für sportliche Zwecke nach gesonderter individueller Genehmigung des Vorstandes.
Im Fall von terminlich konkurrierenden Nutzungsansprüchen hat die Nutzung für Zwecke nach Ziffer 1 Vorrang vor denen nach Nr. 2 und diese wiederum Vorrang vor denen nach Nr. 3. Voraussetzung für einen prioritäre Nutzung ist, dass sie 14 Tage vor der Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet wurde.
§ 3 Pflichten des Nutzers
(1) Ein Nutzer des Kleinbusses hat die folgenden Pflichten:
(a) Es muss eine ordnungsgemäße und vollständige Anmeldung über die hiervon vom Verein zur Verfügung gestellte Anmeldeadresse erfolgen, die mindestens Angaben zum Führerschein, zum Lebensalter, zur Gruppengröße und zum Fahrziel bzw. in etwa beabsichtigte zurückzulegende Entfernungen enthält.
(b) Der Fahrer muss den Führerschein bei Übergabe vorlegen.
(c) Es muss ein Übergabeprotokoll abgezeichnet sein.
(d) Das Fahrzeug muss besenrein und ohne starke äußere Verschmutzung (bspw. Erd- oder Schlammreste etc.) zurückgegeben werden.
(e) Der Benutzer ist verpflichtet bei Rückgabe auf alle Mängelschäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten am Fahrzeug hinzuweisen.
(f) Die Nutzer haben pfleglich mit dem Fahrzeug umzugehen, was insbesondere bedeutet, dass die Motorleistung nicht überstrapaziert wird und am Fahrzeug keine Schäden verursacht werden.
(g) Die Nutzer haben die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
(h) Das Fahrzeug darf nur von den angemeldeten Fahrern, die allesamt ihren Führerschein bei Übergabe vorgelegt haben gefahren werden.
(i) Es ist das im Fahrzeug ausliegende Fahrtenbuch zu führen.
(k) Das Fahrzeug ist vollgetankt wieder zurück zu geben. Wurde das Fahrzeug für Zwecke genutzt bei denen der Verein die Treibstoffkosten trägt, ist die Tankquittung per Post an den Verein zu schicken (Postfach 700936, 60559 Frankfurt am Main) verbunden mit einer Erklärung für welchen Zweck das Fahrzeug genutzt wurde und auf welches Konto die Treibstoffkosten zu überweisen sind.
(l) Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot.
(2) Im Fall eines Unfalls, ganz gleich ob verschuldet oder unverschuldet, nur Sach- oder gar Personalschäden, ist der Fahrer bzw. sind die sonstigen Nutzer, insbesondere zu folgendem verpflichtet:
(a) Es ist die Polizei zu rufen, um den Unfall aufnehmen zu lassen.
(b) Am Unfallort sind gegenüber allen Beteiligten (Unfallgegner, Zeugen, Polizei etc.) weder mündliche noch schriftliche Schuldeingeständnisse abzugeben.
(c) Der Fahrer hat sofort eine Schadensmeldung an die Versicherung auf dem hiervon vom Verein zur Verfügung gestellten Schadensmeldemedium durchzuführen.
Der Verein behält sich Schadensersatzansprüche gegen Fahrer und Nutzer des Kleinbusses vor, wenn dem Verein Schäden entstehen, die durch die Nichtbeachtung der zuvor genannten Ziffern (a) bis (c) entstehen.
§ 4 Kosten der Nutzung
(1) Die Nutzung des Fahrzeugs zur Fahrt zu HLV/DLV Meisterschaften, zu Liga Veranstaltungen/Meisterschaften des HTV/der DTU und für vom Vorstand genehmigte Vereinsveranstaltungen sind für die Nutzer kostenfrei, was die allgemeine Nutzung des Fahrzeugs sowie den Verbrauch von Treibstoff angeht. Allein sonstige Kosten wie etwa anfallende Mautgebühren oder Parkgebühren zahlen die Nutzer selbst. Die Genehmigung von Vereinsveranstaltungen kann mit der Auflage verbunden sein, Treibstoffkosten oder andere Kosten des Fahrzeugs durch die Nutzer zahlen zu lassen.
(2) Für eine vom Vorstand individuell genehmigte sonstige private Nutzung zahlt der Nutzer 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer und die Treibstoffkosten. Die Genehmigung einer privaten Nutzung steht im Ermessen des Vorstandes. Zu berücksichtigen ist dabei (ohne Anspruch auf Vollständigkeit !), dass der Verein keine Autovermietung betreibt, das vorwiegend sportliche/ausdauersportliche Zwecke gefördert werden und dass die gewünschte private Nutzung bezüglich des Zeitraums und der zurück gelegten Strecken vertretbar ist. Schuldner des sich daraus ergebenden Betrages ist der Fahrer, der das Fahrzeug übernimmt, der Betrag ist nach Rechnungsstellung durch den Verein an den anmeldenden Fahrer sofort fällig.
(3) Hat ein Nutzer einen Schaden am Fahrzeug schuldhaft verursacht für den die für das Fahrzeug abgeschlossenen Vollkasko Versicherung einsteht, zahlt er bei Regulierung des Schadens den Selbstbehalt der Versicherung, derzeit 500,- €.
So beschlossen vom Vorstand von Spiridon Frankfurt e.V. im September 2015